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   VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 5 K 2047/18   

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VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 5 K 2047/18 (https://dejure.org/2021,5754)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 03.03.2021 - 5 K 2047/18 (https://dejure.org/2021,5754)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 03. März 2021 - 5 K 2047/18 (https://dejure.org/2021,5754)
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  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 5 K 2047/18
    Dem verhinderten Beteiligten obliegt es, die Hinderungsgründe, auf die er sich berufen will, schlüssig und substantiiert darzulegen, sodass das Gericht in die Lage versetzt wird, das Vorliegen eines erheblichen Grundes zu beurteilen und ggf. eine (weitere) Glaubhaftmachung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 2 ZPO) zu verlangen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Juni 2018 - 11 ZB 17.1696 - juris, Rn. 16 m.w.N.).

    Nur die Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches den Beteiligten nicht nur eine Erkrankung überhaupt, sondern eine nachvollziehbar dargelegte krankheitsbedingte Verhinderung (im Sinne einer Verhandlungs- und/oder Reiseunfähigkeit) bescheinigt, ist grundsätzlich als ausreichende Entschuldigung anzusehen (BayVGH, Beschluss vom 18. Juni 2018 - 11 ZB 17.1696 - juris, Rn. 16 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 5 K 2047/18
    Gemäß der gesicherten höchstrichterlichen Rechtsprechung sind Gebührenbescheide unter Berufung auf das Äquivalenzprinzip nur dann aufzuheben, wenn die Verletzung gröblich wäre (vgl. bereits: BVerwG, Urteil vom 24. März 1961, VII C 109.60 -, BVerwGE 12, 162/166 m.w.N., juris).

    Das wäre nur dann anzunehmen, wenn eine Gebühr für eine Leistung gefordert würde, die für den Betroffenen wertlos wäre (vgl. BVerwG Urteil vom 24. März 1961, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.04.2018 - 12 ZB 17.1072

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 5 K 2047/18
    Wird ein Terminverlegungsantrag - wie vorliegend der Antrag vom 2. März 2021 - erst kurz vor dem anberaumten Termin gestellt und mit einer Erkrankung begründet, muss der Hinderungsgrund wegen der damit verbundenen Missbrauchsgefahr so dargelegt und untermauert sein, dass das Gericht ohne weitere Nachforschungen selbst beurteilen kann, ob Verhandlungs- bzw. Reisefähigkeit besteht (BayVGH, Beschluss vom 25. April 2018 - 12 ZB 17.1072 - juris, Rn. 3).
  • BGH, 25.11.2008 - VI ZR 317/07

    Unterrichtungspflichten eines Prozessbevollmächtigten bei Verhinderung zur

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 5 K 2047/18
    Daher war auch angesichts der Tatsache, dass der Verhandlungstermin bereits verlegt worden war, dem Beschleunigungsgebot vorliegend ein erhöhtes Gewicht zuzumessen (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2008 - VI ZR 317/07 -, juris).
  • BVerwG, 12.04.2006 - 8 B 91.05

    Beweisaufnahme; Parteiöffentlichkeit; Sachverständigenbeweis; Ermittlung des

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 5 K 2047/18
    Ein Sachverständigengutachten, das unter Verstoß gegen die Vorschriften der Parteiöffentlichkeit erstellt wurde, ist nicht verwertbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. April 2006 - 8 B 91/05 -, NJW 2006, S. 2058, juris).  Eine weitere Aufklärung durch Beprobung und chemische Untersuchung ist nicht mehr möglich, da die von der Klägerin monierten Verfärbungen - unstreitig - nicht mehr auftreten.
  • BVerwG, 25.09.2013 - 1 B 8.13

    Gehörsrüge; Vertagungsantrag; Entscheidungsgründe

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 5 K 2047/18
    Zu berücksichtigen waren bei den Entscheidungen über die Terminverlegungsanträge einerseits das Gebot der Verfahrenskonzentration und -beschleunigung, andererseits der Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2013 - 1 B 8/13 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 5 K 2047/18
    Kommen die Beteiligten dieser Pflicht nicht nach, so hat dies im gewissen Umfang eine Verringerung der Anforderungen an die Aufklärungspflicht des Gerichts zur Folge (vgl. BVerwG , Urteil vom 23. Mai 1986 - 8 C 10/84 -, BVerwGE 74, 222-226, juris).
  • BVerwG, 19.01.1999 - 8 B 186.98

    Zurückverweisung der Sache nach Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung des

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 5 K 2047/18
    Eine solche ist nur geboten, wenn die Erkrankung so schwer ist, dass die Wahrnehmung des Termins nicht erwartet werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 8 B 186.98 -, juris).
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